Datenschutz - Personalberatung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zusammenarbeit zwischen der BACHMANN.CH-Gruppe und Personaldienstleister
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Personalvermittlungsgeschäfte zwischen dem Personaldienstleister und der BACHMANN.CH-Gruppe. Zur BACHMANN.CH-Gruppe gehören die Firmen BACHMANN FORMING AG, BACHMANN PLANTEC AG und BACHMANN DISPLAY AG. Mit der Eingabe von Kandidatendossiers - physisch oder online durch den Personaldienstleister gelten diese AGB für vollumfänglich anerkannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Personaldienstleisters sind hiermit ausdrücklich wegbedungen. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.bachmann.ch publiziert. Eine Hardcopy kann bezogen werden.
2. Leistungsumfang des Personaldienstleisters
Stellt der Personaldienstleister der BACHMANN.CH-Gruppe ein Dossier zur Verfügung, übernimmt er für die BACHMANN.CH-Gruppe die Selektion und Rekrutierung. Der Personaldienstleister hat den/die vorgeschlagenen Kandidaten, welche er für eine Vakanz empfiehlt, mindestens einmal in einem persönlichen Gespräch auf Eignung geprüft, bevor er ein komplettes Dossier (Beschreibung des Kandidaten, Kopie des vom Kandidaten verfassten Lebenslaufs, alle Zeugnisse, Diplome und weitere für die Bewerbung wichtige Unterlagen) an uns sendet.
Die BACHMANN.CH-Gruppe behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von Verletzungen der vorliegenden Bedingungen, entschädigungslos und ohne weitere Begründung auf die Zusammenarbeit mit dem Personaldienstleister zu verzichten.
3. Honorar / Konditionen
Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen der BACHMANN.CH-Gruppe und dem durch den Personaldienstleister für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidaten, verpflichtet sich die BACHMANN.CH-Gruppe zur Bezahlung eines Honorars. Das zu bezahlende Honorar basiert auf dem mit dem Kandidaten vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalt. Es wird wie folgt berechnet:
Bruttojahresgehalt Erfolgshonorar
bis CHF 60‘000 8%
bis CHF 100‘000 10%
über CHF 100‘000 12%
Die Honorarrechnung wird vom Personaldienstleister zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Kandidaten und der BACHMANN.CH-Gruppe mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen erstellt. Das Erfolgshonorar versteht sich exkl. 7.7% Mehrwertsteuer.
4. Erfolgsgarantie
Sollte der Arbeitsvertrag mit dem durch den Personaldienstleister rekrutierten Kandidaten innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit aufgelöst werden, und zwar unabhängig davon, ob die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von der BACHMANN.CH-Gruppe und / oder dem Kandidaten verlangt wird bzw. aus welchen Gründen, verpflichtet sich der Personaldienstleister 75% des Honorars innerhalb von 30 Tagen an die BACHMANN.CH-Gruppe zurückzuerstatten. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind jene Fälle, bei welchen der Kandidat durch das Verschulden seitens Arbeitgeber seine Stelle nicht antreten kann.
5. Datenschutz
Der Personaldienstleister verpflichtet sich zur absoluten Diskretion. Informationen werden in jedem Fall nur mit schriftlicher Einwilligung von der BACHMANN.CH-Gruppe oder des Kandidaten weitergeleitet. Informationen, die allgemein zugänglich sind, sind davon nicht betroffen.
6. Schlussbestimmungen
Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Personaldienstleister und der BACHMANN.CH-Gruppe ist der Firmenhauptsitz der BACHMANN.CH-Gruppe. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Personalvermittlungsgeschäfte zwischen dem Personaldienstleister und der BACHMANN.CH-Gruppe. Zur BACHMANN.CH-Gruppe gehören die Firmen BACHMANN FORMING AG, BACHMANN PLANTEC AG und BACHMANN DISPLAY AG. Mit der Eingabe von Kandidatendossiers - physisch oder online durch den Personaldienstleister gelten diese AGB für vollumfänglich anerkannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Personaldienstleisters sind hiermit ausdrücklich wegbedungen. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.bachmann.ch publiziert. Eine Hardcopy kann bezogen werden.
2. Leistungsumfang des Personaldienstleisters
Stellt der Personaldienstleister der BACHMANN.CH-Gruppe ein Dossier zur Verfügung, übernimmt er für die BACHMANN.CH-Gruppe die Selektion und Rekrutierung. Der Personaldienstleister hat den/die vorgeschlagenen Kandidaten, welche er für eine Vakanz empfiehlt, mindestens einmal in einem persönlichen Gespräch auf Eignung geprüft, bevor er ein komplettes Dossier (Beschreibung des Kandidaten, Kopie des vom Kandidaten verfassten Lebenslaufs, alle Zeugnisse, Diplome und weitere für die Bewerbung wichtige Unterlagen) an uns sendet.
Die BACHMANN.CH-Gruppe behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von Verletzungen der vorliegenden Bedingungen, entschädigungslos und ohne weitere Begründung auf die Zusammenarbeit mit dem Personaldienstleister zu verzichten.
3. Honorar / Konditionen
Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen der BACHMANN.CH-Gruppe und dem durch den Personaldienstleister für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidaten, verpflichtet sich die BACHMANN.CH-Gruppe zur Bezahlung eines Honorars. Das zu bezahlende Honorar basiert auf dem mit dem Kandidaten vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalt. Es wird wie folgt berechnet:
Bruttojahresgehalt Erfolgshonorar
bis CHF 60‘000 8%
bis CHF 100‘000 10%
über CHF 100‘000 12%
Die Honorarrechnung wird vom Personaldienstleister zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Kandidaten und der BACHMANN.CH-Gruppe mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen erstellt. Das Erfolgshonorar versteht sich exkl. 7.7% Mehrwertsteuer.
4. Erfolgsgarantie
Sollte der Arbeitsvertrag mit dem durch den Personaldienstleister rekrutierten Kandidaten innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit aufgelöst werden, und zwar unabhängig davon, ob die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von der BACHMANN.CH-Gruppe und / oder dem Kandidaten verlangt wird bzw. aus welchen Gründen, verpflichtet sich der Personaldienstleister 75% des Honorars innerhalb von 30 Tagen an die BACHMANN.CH-Gruppe zurückzuerstatten. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind jene Fälle, bei welchen der Kandidat durch das Verschulden seitens Arbeitgeber seine Stelle nicht antreten kann.
5. Datenschutz
Der Personaldienstleister verpflichtet sich zur absoluten Diskretion. Informationen werden in jedem Fall nur mit schriftlicher Einwilligung von der BACHMANN.CH-Gruppe oder des Kandidaten weitergeleitet. Informationen, die allgemein zugänglich sind, sind davon nicht betroffen.
6. Schlussbestimmungen
Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Personaldienstleister und der BACHMANN.CH-Gruppe ist der Firmenhauptsitz der BACHMANN.CH-Gruppe. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.